Ratgeber: Vorschriften für die Höhe von Balkongeländern als Absturzsicherung
Die Vorschriften für Balkongeländer sind sehr komplex, da diese in den unterschiedlichen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt werden. Somit hat jedes Bundesland unterschiedliche Vorgaben, die es beim Bau eines Balkongeländers beispielsweise bezüglich der Mindesthöhe für die Absturzsicherung einzuhalten gilt. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Balkongeländer geben, einen Praxisbezug herstellen und Gemeinsamkeiten & Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern hervorheben. Darüber hinaus finden Sie weiter unten für Ihr Bundesland eine Kurzübersicht der wichtigsten Vorschriften.
Wir können und möchten mit diesem Ratgeber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und der Ratgeber ist nicht als individuelle Rechtsberatung zu verstehen. Für weitere Informationen verlinken wir Ihnen die jeweilige Landesbauordnung. Letztendlich bringt aber nur ein individuelles Gespräch mit Ihrem örtlichen Bauordnungsamt Aufschluss über die für Ihr Vorhaben einzuhaltenden Balkongeländer-Vorschriften.
Inhaltsverzeichnis
> Primärer Zweck der Vorschriften: Absturzsicherung und Schutz der Kinder
> Was es bei der (Mindest-)Höhe des Balkongeländers zu beachten gibt
> Auf der sicheren Seite mit Ganzglasgeländern von Brenox
> Vorschriften für Balkongeländer in den verschiedenen Bundesländern
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Baden-Württemberg
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Bayern
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Berlin
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Brandenburg
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Bremen
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Hamburg
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Hessen
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Mecklenburg-Vorpommern
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Niedersachsen
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Nordrhein-Westfalen
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Rheinland-Pfalz
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe im Saarland
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Sachsen
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Sachsen-Anhalt
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Schleswig-Holstein
>> Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Thüringen
Im Vorschriften-Dschungel
Als wenn es nicht ausreichen würde, dass das Baurecht Ländersache ist, haben viele Bundesländer über die Landesbauordnung hinaus noch in ergänzenden Verordnungen weitere Regelungen festgelegt.
Dann gibt es da noch die DIN 18065, eine technische Norm, die zwar in den meisten, aber nicht in allen Bundesländern als offiziell eingeführt gilt. Die DIN 18065 wird als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen und befasst sich sowohl mit den Maßen für Treppen im Wohnungsbau, als auch mit den Höhen und Sicherheitsregeln für Treppengeländer. Da sich diese Regelungen vielfach auch in den Landesbauordnungen zum Thema Umwehrungen (also Balkongeländer) und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften wiederfinden bzw. diese Bezug auf die DIN 18065 nehmen, haben wir diese auch in unseren Ratgeber aufgenommen. Die jeweilige Landesbauordnung ist jedoch immer als vorrangig anzusehen.
Je nachdem, ob es sich bei dem jeweiligen Gebäude um eine private Wohnung, einen öffentlich zugänglichen Bereich oder um eine Arbeitsstätte handelt, kommen weitere Vorschriften hinzu.
Wir möchten uns in diesem Ratgeber aber auf die Regelungen für Balkongeländer im privaten Bereich beschränken.
Primärer Zweck der Vorschriften: Absturzsicherung und Schutz der Kinder
Die Regelungen für die Höhe und die Art und Weise der Errichtung des Balkongeländers verfolgen den primären Zweck, Menschen vor den Gefahren eines Absturzes zu sichern. Daher der Begriff "Absturzsicherung". Besondere Rücksicht wird hierbei auf die Kinder genommen, was sich auch in vielen einschlägigen Vorschriften der Bundesländer für die im Beamtendeutsch sogenannten Umwehrungen niederschlägt.
Insbesondere Kinder mit ihrer Abenteuerlust und Neugier probieren gerne mal aus, über so ein Geländer zu klettern. Dabei nutzen sie jede sich ihnen bietende Gelegenheit, um sich mit ihrem Fuß abzustützen, beispielsweise auf den horizontalen Stäben eines Relinggeländers. Man spricht hierbei vom Leitereffekt. Dieser soll nach den Vorschriften fast aller Bundesländer vermieden werden, beispielsweise indem ein Höchstabstand zwischen den horizontalen Elementen festgelegt wird.
Darüber hinaus soll auch vermieden werden, dass Kleinkinder ihren Kopf durch die Öffnungen des Balkongeländers stecken können, weshalb häufig generell für Öffnungen, egal ob horizontal, vertikal oder Sonderformen, ein lichtes Höchstmaß von 12cm vorgeschrieben wird. Das betrifft auch den vertikalen Abstand zwischen Balkonfläche und dem untersten Geländerteil sowie zwischen dem obersten Geländerteil und dem Abschlussprofil (Handlauf). Bei vorgesetzten Balkongeländern betrifft es auch den waagerechten Abstand zwischen Balkonkante und Geländer.
Bei Brenox Ganzglasgeländern, welche unsere am häufigsten verkauften Balkongeländer sind, entfallen diese Punkte, da sie üblicherweise über keine Öffnung verfügen. Bei Brenox Glasgeländern mit Pfosten, betrifft dies nur den Abstand zwischen Glas und Balkonboden bzw. oberem Glasabschluss und Handlauf. Einen Leitereffekt gibt es hier natürlich nicht.
Was es bei der (Mindest-)Höhe des Balkongeländers zu beachten gibt
Die vorgeschriebene Höhe des Balkongeländers richtet sich nach der potenziellen Absturzhöhe. In den meisten Bundesländern gilt: Ab einer Absturzhöhe von 1m bis zu einer Absturzhöhe von 12m muss das Balkongeländer im privaten Bereich mindestens 90cm hoch sein. Ab einer Absturzhöhe von 12m muss das Balkongeländer im privaten Bereich mindestens 110cm hoch sein (Ausnahme Baden-Württemberg).
Die Höhe wird gemessen ab der Oberkante des Balkonbodens bis zur oberen Geländerkante, also dem Handlauf. Bei einer Verankerung des Balkongeländers im Boden oder vor dem Balkon (vorgesetzte Befestigung) muss dies entsprechend bei der Berechnung der Höhe bereits bei der Konfiguration berücksichtigt werden.
Anhaltspunkte zu den Vorschriften für Ihr Bundesland können Sie weiter unten in diesem Ratgeber finden.
Bei unseren Brenox Glasgeländern und Ganzglasgeländern für Ihren Balkon können Sie frei zwischen einer Glashöhe von 90cm und 110cm wählen, sodass Sie die bei Ihnen geltenden Vorschriften einhalten können.
Auf der sicheren Seite mit Ganzglasgeländern von Brenox
Bei unseren Ganzglas-Balkongeländern hilft Ihnen ein von uns entwickeltes Dokument bei der Ermittlung der benötigten Glashöhe.
Die Besonderheit: Unsere Ganzglasgeländer kommen mit einem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) sowie geprüfter Typenstatik.
Wenn Sie die in dem Prüfzeugnis enthaltenen Vorgaben für die Bemessung, Ausführung und Nutzung des Geländers erfüllen, ist keine gesonderte Bauabnahme erforderlich.
Vorschriften für Balkongeländer in den verschiedenen Bundesländern
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 3 der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung - LBOAVO BW (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist unabhängig von der Absturzhöhe eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben.
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 6cm betragen.
Besondere Regelungen für den Schutz von Kleinkindern bis sechs Jahre:
Der Abstand zwischen horizontalen Stäben darf bis 0,6m Geländerhöhe nicht mehr als 2cm betragen, darüber hinaus nicht mehr als 12cm. Damit soll der Leitereffekt für Kinder vermieden werden.
Für vertikale Elemente darf der Abstand zueinander maximal 12cm betragen, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Auch unterhalb des Geländers dürfen maximal 12cm senkrechter Abstand (lichtes Maß) vorhanden sein.
Die Regelungen zur Sicherheit der Kinder gelten jedoch nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.
Die DIN 18065 gelten in B-W als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Bayern
Artikel 36 der Bayerischen Bauordnung enthält keine konkreten Angaben zur Mindesthöhe des Balkongeländers. Dort heißt es nur, dass die Umwehrung ab einer Absturzhöhe von 0,5m ausreichend hoch und fest sein muss.
Der TÜV Süd nennt hier in seiner Übersicht (siehe Quelle) eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer bei einer Absturzhöhe von 0,5m bis 12m, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Das Überklettern des Geländers durch unbeaufsichtigte Kleinkinder muss vermieden werden.
Diese Regelungen zur Sicherheit der Kinder gilt jedoch nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.
Die DIN 18065 gelten in Bayern als offiziell eingeführt.
Quellen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-36?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Berlin
In Berlin ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Bauordnung für Berlin (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 4cm betragen.
Sämtliche Öffnungen im Geländer (z.B. horizontale oder vertikale Stäbe) dürfen nicht mehr als 12cm betragen. Das Überklettern (Leitereffekt) soll erschwert werden.
Die DIN 18065 gelten in Berlin als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Brandenburg (BB)
In Brandenburg ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Brandenburgischen Bauordnung - BbgBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in Brandenburg die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#41
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Bremen
In Bremen ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Bremischen Landesbauordnung (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Besondere Regelungen für den Schutz von Kindern:
Der Abstand zwischen horizontalen Stäben darf bis 0,5m Geländerhöhe nicht mehr als 2cm betragen, darüber hinaus nicht mehr als 12cm. Damit soll der Leitereffekt für Kinder vermieden werden.
Ansonsten dürften sämtliche Öffnungen im Geländer (z.B. horizontale oder vertikale Stäbe) nicht mehr als 12cm betragen, damit kein Kinderkopf hindurchpasst.
Die DIN 18065 gelten in Bremen als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Hamburg
In Hamburg ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 36 der Hamburgischen Bauordnung - HBauO (Umwehrungen und Brüstungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch nennt der Bauprüfdienst 3/2013 weitere Anforderungen an Umwehrungen und Brüstungen (BPD Absturzsicherungen) und nimmt auch Bezug auf die DIN 18065.
Demnach soll auch hier ein Überklettern des Geländers durch Kleinkinder erschwert werden (Leitereffekt). Der Abstand zwischen horizontalen und vertikalen Elementen darf bis 0,7m Geländerhöhe nicht mehr als 4cm betragen, darüber hinaus nicht mehr als 12cm. Auch Löcher (bei Lochblechgeländern) dürfen bis 0,7m Höhe nicht größer als 4cm sein.
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 6cm betragen.
Öffnungen am oberen und unteren Ende des Geländers (z.B. zwischen Glasfüllung und Handlauf) dürfen (senkrechtes lichtes Maß) nicht größer als 12cm sein.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160709616580001123&xid=1540888,42
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Hessen
In Hessen ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 41 der Hessischen Bauordnung - HBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Besondere Regelungen für den Schutz von Kindern:
Öffnungen dürfen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12cm sein.
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 4cm betragen. Öffnungen am oberen und unteren Ende des Geländers (z.B. zwischen Glasfüllung und Handlauf) dürfen (senkrechtes lichtes Maß) nicht größer als 12cm sein (Handlungsempfehlung zur HBO).
Das Überklettern (Leitereffekt) durch Kinder soll erschwert werden.
Die DIN 18065 gelten in Hessen als offiziell eingeführt.
Die Handlungsempfehlung zur HBO geht noch einen Schritt weiter: Ein Leitereffekt ist demnach anzunehmen bei Öffnungen mit mehr als 1,5 cm Höhe und mehr als 2,5 cm Breite, die als Trittstellen für den Auftritt eines Kleinkinderfußes benutzt werden können.
Quellen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160709784803855593&xid=8081002,42
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Mecklenburg-Vorpommern (MV)
In Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern – LbauO M-V (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in MV die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160709840168513651&xid=2165310,39
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Niedersachsen
In Niedersachsen ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 4 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung - DVO-NBauO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Besondere Regelungen für den Schutz von Kindern:
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 6cm betragen.
Sämtliche Öffnungen im Geländer dürfen bei einer Breite von mehr als 12 cm nicht höher als 12 cm und bei einer Höhe von mehr als 12 cm nicht breiter als 12 cm sein. Das Überklettern (Leitereffekt) und das Hindurchstecken des Kopfes soll dadurch verhindert werden.
Diese Regelungen zur Sicherheit der Kinder gilt jedoch nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.
Die DIN 18065 gelten in Niedersachsen als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Nordrhein-Westfalen (NRW)
In NRW ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 Landesbauordnung NRW (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Die DIN 18065 wurde in NRW nicht offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Rheinland-Pfalz (RLP)
In Rheinland-Pfalz ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz – LBauO RP (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in RLP die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe im Saarland
Im Saarland ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Saarländischen Landesbauordnung - LBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Besondere Regelungen für den Schutz von Kindern:
Öffnungen dürfen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12cm sein.
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer darf nicht mehr als 4cm betragen.
Das Überklettern (Leitereffekt) durch Kinder soll erschwert werden.
Die DIN 18065 gelten im Saarland als offiziell eingeführt.
Quellen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160709929993652757&xid=311976,39
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Sachsen
In Sachsen ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Sächsischen Bauordnung - SächsBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gibt das Arbeitsblatt 10 der Landesstelle für Bautechnik Empfehlungen für Abstände von Umwehrungen und nimmt Bezug auf die DIN 18065.
Auch hier wird besonderer Bezug auf den Schutz von Kleinkindern genommen. Um das Überklettern und das Hindurchstecken von Köpfen zu verhindern, werden folgende Empfehlungen gegeben:
Der lichte Abstand zwischen dem Balkon und dem Geländer sollte nicht mehr als 6cm betragen.
Der horizontale Abstand vertikaler Teile (z.B. Stäbe) sollte nicht mehr als 12cm betragen.
Öffnungen am oberen und unteren Ende des Geländers (z.B. zwischen Glasfüllung und Boden) sollten (senkrechtes lichtes Maß) nicht größer als 12cm sein.
Werden horizontale Teile (z.B. Stäbe) eingesetzt, sollte der Abstand nicht mehr als 12cm betragen, wenn ein mind. 15cm nach innen gezogener Handlauf vorhanden ist; ansonsten sollte durch einen Abstand von max. 2cm das Überklettern verhindert werden.
Quellen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160709973513783409&xid=327428,39
https://www.lds.sachsen.de/anlagen/?ID=5446&art_param=519&abteilung_id=5&referat_id=68
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 37 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BauO LSA (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in Sachsen-Anhalt die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=160710054268194492&xid=1538385,38
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 39 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in Schleswig-Holstein die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020
Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Thüringen
In Thüringen ergibt sich die vorgeschriebene Mindesthöhe des Balkongeländers aus § 38 der Thüringer Bauordnung - ThürBO (Umwehrungen).
Im privaten Bereich ist bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12m eine Höhe von 0,90m für das Balkongeländer vorgeschrieben, bei einer Absturzhöhe ab 12m sind es 1,10m.
Weitere Aussagen zu Ausfachungen / Abständen trifft die Bauordnung nicht; jedoch gelten auch in Thüringen die DIN 18065 als offiziell eingeführt.
Stand des Abrufs: 04.12.2020